Informationen zur psychiatrischen Begutachtung
Sachliche Informationen zum Ablauf gerichtlicher Begutachtungen. Gutachten ausschließlich nach Beauftragung durch Amts- und Landgerichte (Betreuungsrecht) sowie Sozial- und Landessozialgerichte (Sozialrecht) in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz. Keine Privatgutachten. Keine Gutachten für Behörden oder Versicherungen. Ergebnisoffen, auftragsbezogen, vollständig neutral.