Dr. med. Mike Dahm
Facharzt für Psychiatrie – Psychotherapie / Verkehrsmedizin · Bonn · NRW/RLP

Ablauf & häufige Fragen

Ablauf in Phasen

1. Termin und gerichtlicher Auftrag
Die Begutachtung erfolgt ausschließlich auf Grundlage eines gerichtlichen Auftrags. Dieser definiert Fragestellung, Rahmen und – soweit relevant – Ort und Umfang der Untersuchung.

2. Informationsgrundlage
In der Regel werden Aktenbestandteile des Auftraggebers berücksichtigt. Ergänzende Unterlagen können – soweit auftragsbezogen – hilfreich sein.

3. Exploration (Gespräch)
Im Gespräch werden Beschwerden, Verlauf, funktionelle Auswirkungen im Alltag, Lebensführung, Behandlungswege sowie weitere auftragsrelevante Aspekte erhoben. Pausen sind möglich.

4. Untersuchung/Testverfahren (falls vorgesehen)
Je nach Auftrag können standardisierte Untersuchungen oder Testverfahren eingesetzt werden. Umfang und Auswahl richten sich nach Erforderlichkeit und Fragestellung.

5. Auswertung und Erstellung des Gutachtens
Die Bewertung erfolgt in einer Gesamtschau der Informationen. Abweichende Angaben, Unklarheiten oder fehlende Unterlagen werden in der Regel als solche dokumentiert.

6. Übermittlung
Adressat des Gutachtens ist das beauftragende Gericht. Fragen zur Einsichtnahme oder Herausgabe richten sich nach dem jeweiligen Verfahren und den rechtlichen Rahmenbedingungen.

Zeitrahmen (orientierend)

Betreuungsverfahren: in der Häuslichkeit der betroffenen Person oder in Einrichtungen, ca. 20 Minuten bis mehrere Stunden, ggf. auf 1 bis mehrere Termine verteilt.

Sozialgerichtsverfahren: in meinen Räumlichkeiten, in einem Termin von 60 bis 180 Minuten.

FAQ

Kann ich eine Begleitperson mitbringen?
Bitte klären Sie dies vorab. Ob und in welchem Umfang eine Begleitperson anwesend sein kann, hängt vom Auftrag, vom Verfahren und von der konkreten Untersuchungssituation ab.

Muss ich alles beantworten?
Sie entscheiden, welche Angaben Sie machen. Bitte beachten Sie: Ein Gutachten muss auf einer belastbaren Informationsgrundlage beruhen. Nicht beantwortbare oder fehlende Angaben können die Beurteilbarkeit einschränken.

Kann ich Unterlagen nachreichen?
Sofern auftragsbezogen und zeitlich möglich, können Unterlagen nachgereicht werden. Bitte stimmen Sie dies organisatorisch ab.

Erhalte ich das Gutachten?
Adressat ist das beauftragende Gericht. Fragen der Einsichtnahme oder Herausgabe werden nach den jeweils geltenden rechtlichen Regelungen umgesetzt.

Erstellen Sie Privatgutachten oder Gutachten für Behörden/Versicherungen?
Nein. Es werden ausschließlich Gutachten für Gerichte im Betreuungsrecht und im Sozialrecht in NRW und RLP erstellt.

Kommunikation über soziale Netzwerke
Aus Gründen der Vertraulichkeit und der ärztlichen Schweigepflicht erfolgt keine Kommunikation zu Einzelfällen über soziale Netzwerke. Bitte nutzen Sie ausschließlich die angegebenen Kontaktwege.

Wesentliche Hinweise

Freiwilligkeit der Angaben
Alle Angaben im Rahmen der Begutachtung sind freiwillig. Niemand ist verpflichtet, Angaben zu machen. Bitte beachten Sie jedoch: Soweit Informationen in der Begutachtungssituation besprochen werden und für die gerichtliche Fragestellung relevant sind, werden sie im Gutachten dokumentiert und dem beauftragenden Gericht mitgeteilt. Eine ärztliche Schweigepflicht gegenüber dem beauftragenden Gericht besteht insoweit nicht; gegenüber Dritten gilt Vertraulichkeit weiterhin.

Dokumentation durch Audioaufzeichnung (Qualitätssicherung)
Zur Prozessoptimierung und Qualitätssteigerung kann die Exploration als Audioaufzeichnung erfolgen, um sicherzustellen, dass keine relevanten Informationen verloren gehen. Der Audioaufzeichnung kann widersprochen werden. Bei Widerspruch wird nicht aufgezeichnet; die Dokumentation erfolgt dann ausschließlich durch schriftliche Notizen. Audioaufzeichnungen werden ausschließlich zur Erstellung des Gutachtens genutzt, vertraulich behandelt und nach Fertigstellung des Gutachtens gelöscht.

Begleitpersonen in sozialgerichtlichen Verfahren
In sozialgerichtlichen Verfahren sind während der Exploration regelhaft keine Begleitpersonen zugelassen. Ausnahmen erfolgen nur nach vorheriger Abstimmung und nur, wenn dies auftragsbezogen erforderlich ist (z. B. Dolmetscherinnen/Dolmetscher oder zwingend erforderliche Unterstützung).

Ankunft / keine Wartemöglichkeiten
In meinen Räumlichkeiten stehen keine Wartemöglichkeiten zur Verfügung. Bitte erscheinen Sie daher nicht wesentlich vor dem mitgeteilten Termin. Begleitpersonen können während der Exploration nicht in meinen Räumlichkeiten warten. Bitte organisieren Sie hierfür eine externe Warteoption (z. B. nahegelegene Gastronomie oder Spaziergang).

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