Informationen zur psychiatrischen Begutachtung (Download)
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Dieses Dokument erläutert den typischen Ablauf einer psychiatrischen Begutachtung im gerichtlichen Kontext und gibt Hinweise zur Vorbereitung. Ich erstatte Gutachten ausschließlich auf Beauftragung von Gerichten im Betreuungsrecht (Amts- und Landgerichte) sowie im Sozialrecht (Sozial- und Landessozialgerichte) in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz. Privatgutachten sowie Gutachten für Behörden oder Versicherungen werden nicht erstellt. Die Begutachtung ist keine Behandlung und ersetzt weder Therapie noch Rechtsberatung.
Wesentliche Hinweise
- Freiwilligkeit der Angaben: Alle Angaben sind freiwillig. Soweit Informationen in der Begutachtungssituation besprochen werden und für die gerichtliche Fragestellung relevant sind, werden sie im Gutachten dokumentiert und dem beauftragenden Gericht mitgeteilt. Eine ärztliche Schweigepflicht gegenüber dem beauftragenden Gericht besteht insoweit nicht; gegenüber Dritten gilt Vertraulichkeit weiterhin.
- Audioaufzeichnung (Qualitätssicherung): Zur Prozessoptimierung und Qualitätssteigerung kann die Exploration als Audioaufzeichnung erfolgen, um Informationsverluste zu vermeiden. Der Audioaufzeichnung kann widersprochen werden. Audioaufzeichnungen werden ausschließlich zur Gutachtenerstellung genutzt und nach Fertigstellung des Gutachtens gelöscht.
- Begleitpersonen (Sozialgerichtsverfahren): Während der Exploration sind regelhaft keine Begleitpersonen zugelassen. Ausnahmen nur nach vorheriger Abstimmung und auftragsbezogener Erforderlichkeit.
- Keine Wartemöglichkeit: Bitte erscheinen Sie nicht wesentlich vor dem Termin. Begleitpersonen können während der Exploration nicht in meinen Räumlichkeiten warten.
Ablauf (Kurzfassung)
- Begutachtung erfolgt auftragsbezogen und ergebnisoffen.
- Grundlage sind Aktenlage, Exploration und ggf. Untersuchungen/Testverfahren.
- Umfang und Dauer richten sich nach Fragestellung und Verfahren.
- Adressat des Gutachtens ist das beauftragende Gericht; Fragen der Einsichtnahme richten sich nach dem Verfahren.
Zeitrahmen (orientierend)
Betreuungsverfahren: 20 Minuten bis mehrere Stunden, ggf. 1 bis mehrere Termine, in der Häuslichkeit der betroffenen Person oder in Einrichtungen.
Sozialgerichtsverfahren: 60 bis 180 Minuten, in einem Termin in meinen Räumlichkeiten.
Vorbereitung
Bitte bringen Sie – soweit vorhanden – Ausweis, Medikamentenliste, relevante Befunde/Arztbriefe und ggf. kurze Notizen zum Verlauf und zu Einschränkungen im Alltag/Beruf mit. Planen Sie ausreichend Zeit ein.
Kommunikation & Vertraulichkeit
Aus Gründen der Vertraulichkeit und ärztlichen Schweigepflicht erfolgt keine Kommunikation zu Einzelfällen über soziale Netzwerke. Organisatorische Fragen bitte über Telefon oder E-Mail.
Kontakt
Dr. med. Mike Dahm
Rheindorfer Str. 48, 53225 Bonn
Telefon 015678 606625 · E-Mail: mail@gutachten-dr-dahm.de