Sachverständigengutachten – Zweck und Rahmen
Sachverständigengutachten auf psychiatrischem Fachgebiet dienen der medizinischen Beurteilung einer konkreten Fragestellung im Rahmen eines gerichtlichen Verfahrens. Ich erstatte Gutachten ausschließlich nach Beauftragung durch Gerichte im Betreuungsrecht (Amts- und Landgerichte) sowie im Sozialrecht (Sozial- und Landessozialgerichte) in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz.
Grundlage der Beurteilung sind eine nachvollziehbare Befunderhebung und eine Bewertung in der Gesamtschau der verfügbaren Informationen. Maßgeblich sind dabei insbesondere die Aktenlage, ein strukturiertes Gespräch (Exploration) und – abhängig vom Auftrag – weitere Untersuchungen oder Testverfahren. Die Begutachtung erfolgt ergebnisoffen, völlig neutral und strikt auftragsbezogen.
Eine gutachtliche Untersuchung ist keine Behandlung. Es werden keine therapeutischen Leistungen erbracht und keine fortlaufende ärztliche Betreuung im Sinne einer kurativen Versorgung durchgeführt. Privatgutachten sowie Gutachten für Behörden oder Versicherungen werden nicht erstellt.
Formate
Begutachtungen in Betreuungsverfahren erfolgen – je nach Auftrag und Konstellation – in der Häuslichkeit der betroffenen Person oder in Einrichtungen. Begutachtungen in sozialgerichtlichen Verfahren erfolgen in der Regel in meinen Räumlichkeiten.
Aus Gründen der Vertraulichkeit und ärztlichen Schweigepflicht erfolgt keine öffentliche Kommunikation zu Einzelfällen.