Psychiatrische Sachverständigengutachten für Gerichte

Begutachtungen ausschließlich auf gerichtlichen Auftrag im Betreuungs- und Sozialrecht in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz. Ergebnisoffen, auftragsbezogen, neutral.

Nur Gerichtsaufträge (NRW/RLP) Keine Privatgutachten Keine Behörden- oder Versicherungsgutachten Kein § 109 SGG (Kapazität) Ohne Tracking
Für Gerichte

Auftragserteilung & Tätigkeitsspektrum

Übersicht zur Tätigkeit, zur Auftragsabwicklung sowie zur fachlichen Qualifikation. Beschlüsse erreichen die Praxis postalisch oder über die im Kontakt angegebenen Wege.

Hinweis: Gutachten gemäß § 109 SGG werden aus Kapazitätsgründen derzeit nicht übernommen.

Zur Tätigkeit
Für Probandinnen und Probanden

Sie haben einen Termin?

Hinweise zum Ablauf der Untersuchung, zur Vorbereitung und zu häufigen Fragen.

Ablauf & FAQ

Was ist eine Begutachtung?

Medizinische Beurteilung einer gerichtlichen Fragestellung auf Grundlage von Aktenlage, Exploration und – soweit erforderlich – Untersuchungen oder Testverfahren.

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Wie läuft das ab?

Auftragsbezogener, ergebnisoffener Ablauf – mit Hinweisen zu Vorbereitung, Zeitrahmen und häufigen Fragen.

Zum Ablauf

Rahmen

Eine gutachtliche Untersuchung ist keine Behandlung und ersetzt weder Therapie noch Rechtsberatung. Organisatorische Fragen können vorab geklärt werden; zu laufenden Verfahren oder Einzelfällen werden hier keine Auskünfte erteilt.